AGB Transporter / PKW Miete
Mietvertragsbedingungen:
Die Autovermietung, nachfolgend AV genannt, vermietet das umseitig beschriebene Fahrzeug an Mieter gemäß umseitig und nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter anerkennt.
1.Übergabe und Rückgabe:
Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen muss Mieter unmittelbar nach Abgabe des Fahrzeugs oder nach der Entdeckung eines Mangels gegenüber AV geltend machen. Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Papieren und Zubehör und in gleichem Zustand an dem umseitig vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben. AV bleibt vorbehalten, das Fahrzeug aus wichtigem Grund jederzeit selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen, insbesondere, wenn es nicht in Übereinstimmung mit wesentlichen Regelungen dieses Mietvertrages benutzt wurde.
2.Verlust, Beschädigung oder Diebstahl:
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen hat der Mieter AV nach Allgemeinen Haftungsregelungen Schadensersatz zu leisten, wenn er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten oder Bedingungen dieses Vertrages verstoßen hat oder der Schaden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden ist. Die umseitig aufgeführte Selbstbeteiligung kommt dabei zum Tragen. Bei Unfällen ist immer die Polizei an den Unfallort zu bestellen und anschließend die AV zu Informieren.
3.Zahlungspflichten:
Der Mieter ist verpflichtet, die umseitig geschriebenen Beträge dem AV zu zahlen.
4.Benutzung des Fahrzeuges:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf es nicht benutzt werden:
a) Zum Abschleppen, in Rennen, zu Wett-oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
b) Unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;
c) Zur Einreise oder Durchreise in die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Nord-Afrika, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine und Weiß-Russland.
5.Personaldaten:
Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Eine Weitergabe an berechtigte Dritte kann erfolgen, wenn der Mieter gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und für die Weitergabe ein sachliches Interesse gegeben ist.
Das Rauchen im Mietfahrzeug ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Aufbereitungspauschale in Höhe von 150,-€ berechnet!
Für Schäden am Fahrzeug, die durch Nichtbeachten der Abmessungen entstehen, haftet der Mieter im vollen Umfang.
Bisherige Schäden am Fahrzeug sind im beiliegenden Protokoll dokumentiert. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt.
Sollte bei Fahrzeugrückgabe eine Nachbetankung durch den Vermieter erforderlich werden, wird hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 35 EUR berechnet.